Allgemeine Nutzungsbedingungen für das Online-Spendenmodul

Ihre Spende erfolgt an den Empfänger:

CHF Hoffnung für Kinder gGmbH
Unter den Linden 21
10117 Berlin
Tel.: 030-31 19 83 52
Email: info@hfk-de.org
www.hoffnungfuerkinder-kinderhilfe.de
Geschäftsführer: Joel MacCollum
Registergericht:  Amtsgericht Charlottenburg HRB 110807 B


Artikel 1: Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle Spenden, die zugunsten der CHF Hoffnung für Kinder gGmbH online getätigt werden. Durch seine Online-Spende stimmt der Spender der Verwendung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen zu.

CHF Hoffnung für Kinder gGmbH behält sich vor, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder anzupassen.

Artikel 2: Pflichten des Spendenempfängers

1. CHF Hoffnung für Kinder gGmbH verpflichtet sich, die Online-Spende des Spenders für ihre satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden.

2. CHF Hoffnung für Kinder gGmbH verpflichtet sich, die vom Spender übermittelten personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln. Hierzu wird auf die separate Datenschutzerklärung der CHF Hoffnung für Kinder gGmbH verwiesen.

3. Die CHF Hoffnung für Kinder gGmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass sie aufgrund von Steuerbescheiden des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin vom 27.09.2012 derzeit nicht berechtigt ist, Spendenbescheinigungen für Spenden oder Online-Spenden auszustellen. CHF Hoffnung für Kinder gGmbH übernimmt daher keine Haftung gegenüber dem Spender für die steuerliche Abzugsfähigkeit von dessen Spende.

Artikel 3: Pflichten des Spenders

1. Der Spender verpflichtet sich, wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Angaben zu seiner Person nach der Vorgabe des Online-Spendenformulars zu machen und der CHF Hoffnung für Kinder gGmbH eine Einzugsermächtigung über den jeweiligen Spendenbetrag zu erteilen. Zur Rückbestätigung erhält der Spender vor der Ausführung des Bankeinzuges durch die CHF Hoffnung für Kinder gGmbH eine Email.

2. Der Spender muss zum Zeitpunkt der Online-Spende volljährig sein. Mit der Durchführung der Spende bestätigt der Spender, dass er volljährig ist und die volle rechtliche Verfügungsgewalt über das von ihm angegebene Konto hat.

3. Der Spender garantiert, dass alle von ihm bei der Registrierung und der Online-Spende gemachten Angaben, insbesondere zur Identität, zur Volljährigkeit und zur Geschäftsfähigkeit, der Wahrheit entsprechen. Der Spender verpflichtet sich, alle für die Durchführung der Spende erforderlichen Erklärungen abzugeben. Für den Fall des Missbrauchs des Spendenmoduls, sowie wenn bekannt wird, dass Angaben des Spenders unrichtig, unvollständig, ungenau oder überholt sein sollten, behält sich die CHF Hoffnung für Kinder gGmbH ausdrücklich vor, den Spender zukünftig nicht mehr zuzulassen bzw. andere rechtliche Schritte einzuleiten.

4. Mit der Durchführung der Online-Spende bestätigt der Spender, dass der von ihm freigewählte Betrag der CHF Hoffnung für Kinder gGmbH zur satzungsgemäßen Verwendung zur Verfügung gestellt wird.

Artikel 4: Durchführung von Online-Spenden

1. Die Überweisung des frei gewählten Spendenbetrages erfolgt durch den Spender. Der Spender wird dazu nach der von ihm selbst gewählten Zahlungsart (Sofortüberweisung, Kreditkarte etc.) an das Zahlungsportal weitergeleitet.

2. Eine bereits abgebuchte Spende kann zudem innerhalb gesetzlicher und vertraglicher Fristen durch die Bank des Spenders auf dessen Weisung hin zurückgebucht werden. In diesem Fall behält die CHF Hoffnung für Kinder gGmbH sich vor, etwaige ihr in Rechnung gestellten Rücklastschriftkosten vom Spender ersetzt zu verlangen.

Artikel 5: Schlussbestimmungen

1. Für die Nutzung des Online-Spendenmoduls der CHF Hoffnung für Kinder gGmbH gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Spender nicht Verbraucher ist, Berlin.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung tritt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.